Urbane Mobilität

Zeichen 224: Ein H sagt mehr als 1.000 Worte

Von in Urbane Mobilität

Haltestellen gibt es in zig verschiedenen Arten: Haltebuchten, Ersatzhaltestellen, Endhaltestellen, überdachte Haltestellen, solche ohne »Häuschen« und noch einige mehr. Aber alle haben eine Gemeinsamkeit: Das grüne H im grünen Kreis auf gelbem Grund. Die Straßenverkehrsordnung nennt es ziemlich nüchtern einfach nur »Zeichen 224«.

Ein deutschlandweit einheitliches Zeichen für Haltestellen gibt es erst seit 1939 – und das zunächst auch nur auf dem Papier. Einzug ins Stadtbild erhielten die Haltestellenschilder tatsächlich erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Seit 1971 ist Zeichen 224 in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

15 Meter vor und hinter dem Schild herrscht Parkverbot

Klar: Fahrgäste erkennen am grünen H schon von Weitem, wo Busse oder Straßenbahnen halten. Das ist aber eigentlich gar nicht der primäre Zweck des Verkehrszeichens. Die Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung regelt stattdessen einen fast noch wichtigeren Aspekt des grünen Hs. »Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen nicht parken«, heißt es dort.

Wer sich nicht an diese Regel hält, muss damit rechnen, dass die Bushaltestelle zur Bußgeldhaltestelle wird. Knöllchen zwischen 10 und 30 Euro sind möglich, je nachdem wie lange jemand an der Haltestelle parkt und ob er dabei den Linienverkehr behindert.

Dass an Haltestellen Parkverbot herrscht, hat jeder mal in der Fahrschule gelernt, trotzdem könnten die Bus- und Straßenbahnfahrerinnen der BSAG von falschparkenden Autos auch an Haltestellen eine ganze Oper singen. Straßenbahnen können überhaupt nicht weiterfahren, wenn ein Auto auf den Gleisen steht.

  • Vor dem zweiten Weltkrieg gab es kein einheitliches Verkehrszeichen für Haltestellen. So sahen zum Beispiel die Umsteigstellen in Bremen aus. Foto: BSAG/FdBS
    Vor dem zweiten Weltkrieg gab es kein einheitliches Verkehrszeichen für Haltestellen. So sahen zum Beispiel die Umsteigstellen in Bremen aus. Foto: BSAG/FdBS

Fahrgäste sind Leidtragende von Falschparkenden

Aber auch an Bushaltestellen führen Falschparkenden zu echten Problemen. Anscheinend sind einige Autofahrende überzeugt, dass 30 Meter Parkverbot für einen rund 18 Meter langen Gelenkbus etwas großzügig dimensioniert sind. Tatsächlich sind die Leidtragenden von Falschparkern aber nicht nur Busfahrerinnen und Busfahrer. Sie sind routiniert und schaffen es tatsächlich manchmal auch mit weniger Platz an die Haltestelle. Dann ist es aber nahezu unmöglich, den Bus korrekt zu positionieren.

Die Folgen tragen die Fahrgäste. Wenn das Fahrzeug nicht dicht oder parallel zum Bordstein steht, erschwert das für sie den Einstieg. Ältere Menschen, die es gewohnt sind, an ihrer Haltestelle auf den Bordstein auszusteigen, treten plötzlich »ins Leere«, weil sie unerwartet den Höhenunterschied bis zum Straßenniveau überwinden müssen.

Besonders Menschen mit Rollator brauchen den Bürgersteig

Das betrifft in besonderem Maße auch Fahrgäste mit Rollator. Aus Sicherheitsgründen sollen sie immer rückwärts aussteigen und dann ihre Gehhilfe aus dem Fahrzeug heben. Sie sind es gewohnt, dass der Bus dank seiner »Kneeling-Funktion« absenkt und sie eigentlich nur die wenigen Zentimeter bis zum Bordstein herabsteigen müssen.

Alles andere ist eine böse Überraschung und kann im schlimmsten Fall mit einem bösen Sturz enden. Auch das Einsteigen wird für einige so zum Problem: Wer nicht ganz fit ist, braucht deutlich mehr Kraft.

Auch Halten kann schon ein Problem sein

Um diese Probleme zu verursachen, muss ein Auto gar nicht stundenlang geparkt werden. Selbst ein lediglich haltendes Fahrzeug kann im dichtgetakteten Busverkehr für Frust sorgen. Auch wenn Zeichen 224 allein das Halten an der Haltestelle nicht verbietet, heißt das nicht, dass Autofahrende ihr Auto dort jederzeit abstellen dürfen.

Im Zweifel kann das einen Verstoß gegen §1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung bedeuten. Dort steht: »Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.«

Das gilt fürs Überholen an der Haltestelle

Haltestellen, an denen der Bus Fahrgäste ein- oder aussteigen lässt, sind für Autofahrende oft auch willkommene Gelegenheit, den Bus zu überholen. Aber auch dafür gelten ganz besondere Regeln. Schließlich sollen Fahrgäste sicher die Fahrbahn überqueren können. Ihre Sicherheit geht vor.

Sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Autos müssen den Bus mit ausreichend Abstand und vorsichtig überholen. Besondere Aufmerksamkeit ist in der Nähe von Schulen geboten. Gerade kleinere Kinder sind häufig abgelenkt und auf die Rücksicht der Autofahrenden angewiesen.

Besondere Vorsicht bei Warnblinklicht

Wenn ein Bus an einer Haltestelle das Warnblinklicht anstellt, ist das ein Zeichen dafür, dass es sich um eine besonders gefährliche Verkehrssituation handelt. Ein spezielles Gefährungsschild fordert den Busfahrer oder die Busfahrerin auf, das Warnblinklicht einzuschalten.

Für Autofahrende heißt das: Sie dürfen maximal mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren. Das gilt übrigens für beide Fahrtrichtungen, also müssen auch dem Bus entgegenkommende Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit reduzieren.

Wie es genau geht, hat der ADAC in einem kleinen Clip zusammengefasst:

Bus überholen: So geht's richtig I ADAC 2018

DATENSCHUTZHINWEIS: Mit der Auswahl dieses Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass eine Verbindung zur Seite www.youtube.com aufgebaut wird. Dabei wird unter anderem Ihre IP-Adresse übertragen. Mehr Infos unter: https://www.bsag.de/datenschutz.html

1 Kommentar

  1. Ester Diemer 5 Jahren vor

    Da ich zu meinen Schulzeiten nie mit dem Bus anreisen musste, kenne ich das Szenario gar nicht. Ich stimme aber grundlegend zu, dass vor allem bei Haltestellen in Schulnähe das Überholen einfach gelassen werden sollte. Die Busse transportieren genau wie Sie schreiben auch kleinere Kinder und diese sind in der Tat tatsächlich die meiste Zeit abgelenkt.

Antwort hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

vier × vier =