Teilnahmebedingungen

Instagram-Gewinnspiel »BSAG-Adventskalender«

Teilnahmebedingungen:

Wer am Gewinnspiel auf Instagram teilnehmen will, schreibt in die Kommentare zum entsprechenden Post: Welcher Monat zeigt euer Lieblingsmotiv?

Unter allen Teilnehmenden verlosen wir 25×1 Exemplar des BSAG-Fotokalenders 2025. Die Gewinner:innen werden Dienstag, 3. Dezember, von der Social-Media-Redaktion der BSAG ermittelt und bekannt gegeben. Die Aktion endet am Dienstag, 3. Dezember, 10 Uhr.

Mit der Teilnahme erklären sich die Gewinnerinnen/Gewinner damit einverstanden, von der Bremer Straßenbahn AG für die weitere Abwicklung per Direktnachricht kontaktiert zu werden.
Eine Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Mitarbeitende der Bremer Straßenbahn AG und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinne sind nicht übertragbar, eine Barauszahlung oder Änderung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die BSAG ist berechtigt, einzelne Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen, soweit berechtigte Gründe dafür vorliegen. Diese sind beispielsweise (aber nicht ausschließlich): Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Beleidigung, oder Manipulation des Gewinnspiels. Die BSAG ist zudem berechtigt, das Gewinnspiel mit Blick auf die Gestaltung, die Art der Fragestellung oder Teilnahmebedingungen jederzeit einseitig ohne Ankündigung zu ändern.

Hinweis zum Veranstalter:

Das Gewinnspiel wird von Instagram weder finanziert, gesponsert, unterstützt noch organisiert. Verantwortlich und Ansprechperson ist ausschließlich die Bremer Straßenbahn AG, Flughafendamm 12, 28199 Bremen als Veranstalter.

Hinweis zum Datenschutz:

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in dem Interesse verarbeitet, die Gewinnerinnen und Gewinner zu ermitteln und die Gewinnausschüttung abzuwickeln. Sie können dieser Datenverarbeitung jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.bsag.de/de/datenschutz.html insbesondere in Punkt 12.