Mitnahme von Hunden und anderen Tieren: 5 Fragen, 5 Antworten:

Mitnahme von Hunden und anderen Tieren: 5 Fragen, 5 Antworten:
8. Juni 2021 Sonja Niemann

Bei der Bremer Straßenbahn AG sind nicht nur Menschen, sondern auch viele Tiere willkommen. Immer wieder tauchen aber Fragen rund um die Mitnahme von Hunden, Katzen und anderen Haustieren auf. Brauchen Sie ein Ticket – und wenn ja, welches? Überhaupt: Welche Tiere dürfen eigentlich mitfahren?

Welche Regeln für Vierbeiner und andere pelzige Begleiter gelten, regeln die Tarifbestimmungen (Punkt 13.4) und die Beförderungsbedingungen (§§ 12, 13) des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen. Das heißt: Die Bedingungen für das Reisen mit Tieren gelten nicht nur in Fahrzeugen der BSAG, sondern auch bei den anderen Verkehrsunternehmen aus der Region, die in diesem Verbund Mitglied sind – darunter zum Beispiel die NordWestBahn und der metronom.

Wir haben die fünf wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln zusammengestellt.

1. Darf mein Haustier überhaupt mitfahren?

Grundsätzlich gilt: Bello, Miezi und Co. dürfen nur dann mit in den Bus oder die Straßenbahn, wenn durch die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren die Sicherheit und Ordnung in den Fahrzeugen nicht gefährdet wird. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, entscheidet immer die Fahrerin oder der Fahrer. Schließlich sind sie verantwortlich für die Sicherheit der Fahrgäste.

Allein reisen dürfen Vierbeiner nicht. Während der Fahrt sind Halter für ihre Tiere verantwortlich. Das heißt: Kleintiere müssen in geeigneten Behältern, zum Beispiel Transportboxen, mitgenommen werden. Für Hunde, die selbst laufen, herrscht in den Fahrzeugen eine Anleinpflicht. Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit müssen einen Maulkorb tragen.

Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Hunden oder anderer Tiere geben die Beförderungsbedingungen zwar nicht her, trotzdem ist die Beförderung meistens kein Problem – zumindest, wenn es sich um Kleintiere oder Hunde handelt.

2. Braucht mein Hund einen Fahrschein?

Das kommt darauf an. Kleintiere, die in Transportboxen, Käfigen oder Reisetaschen auf dem Schoß des Fahrgasts mitgenommen werden, fahren kostenlos. Das gilt auch für kleine Hunde, wenn sie in einer Hundetasche auf dem Schoß gehalten werden.

Größere Hunde, die »zu Pfote« unterwegs sind, brauchen ein Kinder-Ticket. Wenn sie regelmäßig mit Herrchen oder Frauchen Bus und Straßenbahn fahren, lohnt sich eventuell auch ein Zeit-Ticket für Schüler und Schülerinnen.

3. Welche Hunde fahren grundsätzlich kostenlos?

Einige Hunde fahren unabhängig von ihrer Größe immer kostenlos. Dazu zählen Blindenführhunde, die einen Blinden bei seiner Bus- oder Straßenbahnfahrt begleiten. Auch Hunde, die zu einer schwerbehinderten Person gehören, in deren Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen »B« eingetragen ist, brauchen kein Ticket. Diensthunde der Länder- und der Bundespolizei fahren ebenfalls kostenlos.

4. Darf mein Hund auf dem Sitz Platz nehmen?

Nein. Tiere dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Das hat unter anderem Hygienegründe. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss damit rechnen, Reinigungskosten übernehmen zu müssen – und die belaufen sich auf mindestens 20 Euro.

5. Müssen Menschen stehenbleiben, damit Tiere mitfahren können?

Stoßzeit im öffentlichen Nahverkehr: Im Bus sind fast alle Sitz- und Stehplätze belegt. Zwei Personen können noch mitfahren. An der Haltestelle stehen aber Herr Bremer und Frau Hanse, die ihren ausgewachsenen Golden Retriever dabei hat. Wenn sie mit ihrem Tier einsteigt, ist für Herrn Bremer kein Platz mehr. Wer darf einsteigen?

Wie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Tiere in der Beförderungsordnung des VBN wie Sachen behandelt. Und für sie gilt: »Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch (…) die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.« Das heißt im Klartext: Herr Bremer hat Vorrang vor dem Hund von Frau Hanse, die in diesem Fall auf den nächsten Bus warten müsste.

Freundlich miteinander umgehen

Häufig helfen starre Schwarz-Weiß-Regeln im Alltag aber nicht weiter. Die beschriebene Situation wäre zum Beispiel schon wieder anders zu bewerten, wenn Frau Hanse blind und ihr vierbeiniger Begleiter ein Assistenzhund wäre. Deshalb gilt wie immer in Bus und Bahn: Der faire Umgang mit anderen Fahrgästen ist auch bei der Mitnahme von Tieren die halbe Miete. Fühlen sie sich nicht belästigt, gibt es keine Beschwerden und für die Mitarbeitenden hinter dem Steuer meistens auch keinen Grund, einzugreifen – und Herrchen und Frauchen kommen gemeinsam mit ihren Lieblingen sicher zu Hause an.