Urbane Mobilität

Informationen zur 3G-Regeln und FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn

Von in Urbane Mobilität

Ein Hinweis vorweg zu FFP2 und 3G-Regel: Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Covid-19-Pandemie verändern sich regelmäßig. Auf unserem Blog versuchen wir, die jeweils aktuellen Vorgaben zusammenzufassen. Die offiziellen und damit gültigen Voraussetzungen regelt die Bremische Corona-Verordnung, die von der Gesundheitssenatorin veröffentlicht wird.

Derzeit gelten bei der Fahrt mit den Bussen und Bahnen der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) die 3G-Regeln sowie die Maskenpflicht.Das heißt: Mitfahren darf nur, wer getestet, genesen oder geimpft ist – und dies bei einer Kontrolle nachweisen kann. Außerdem muss bei allen Fahrten, in Bussen, Bahnen ein Mund-Nase-Schutz (nach dem Standard FFP2/KN95) korrekt getragen werden.

Ausgenommen von der 3G-Regeln sind laut Bundesinfektionsschutzgesetz lediglich Schülerinnen und Schüler außerhalb der Ferienzeit. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind außerdem alle Menschen, denen auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung das Tragen nicht zumutbar ist. Wir empfehlen grundsätzlich FFP2-Masken zu nutzen. Sie bieten Schutz für sich selbst, andere Fahrgäste und auch unsere Mitarbeitenden im Fahrdienst und in der Fahrausweisprüfung.

Was sind FFP2-Masken?

FFP, das steht für »Filtering Face Piece«. Je größer die Zahl hinter diesem Kürzel, desto besser schützt die Maske – und zwar auch die Tragenden selbst. Für die Mitfahrt in den Bussen und Bahnen ist eine FFP-Maske mindestens mit der Schutzklasse 2 erforderlich. Achtung: Masken mit Ventil bieten nur einen geringen Fremdschutz.

Ob es sich um eine Maske handelt, die die erforderlichen Kriterien erfüllt, ist an der aufgedruckten CE-Kennzeichnung zu erkennen, der eine vierstellige Nummer folgt. Die Nummer gibt an, welche Prüfstelle den jeweiligen Maskentyp geprüft hat. Um sicher zu gehen, dass es sich um keine Fälschung handelt, kann die Nummer hier abgeglichen werden.

Außerdem gibt es weitere Hinweise darauf, ob die Maske den Standards entspricht. Neben der Typbezeichnung (etwa »FFP2«) folgt eine Leerstelle und ein Zusatz. »R« steht dabei für »wiederverwendbar«, NR für »nicht wiederverwendbar« und »D« dafür, dass die Maske einen Dolomitstaubtest bestanden hat. Auch der Hersteller oder ein Maskenname sollte auf der Maske abgedruckt sein. Auf der Verpackung finden Verbraucher:innen Hinweise auf die Anschrift des Herstellers oder des Inverkehrbringers.

Eigentlich handelt es sich bei FFP2-Masken in der Regel um Einwegartikel. Eine wissenschaftliche Studie hat allerdings gezeigt, dass im privaten Gebrauch eine Wiederverwendung bis zu fünf Mal möglich ist – allerdings sollte die gleiche Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden. Wer seine Maske bei Raumluft an einem trockenen Ort aufhängt, kann sie nach sieben Tagen erneut tragen. Wer es eiliger hat, kann die Maske nach einem Trockentag auch mithilfe des Backofens wieder einsatzbereit machen. Wie das funktioniert, erklärt die FH Münster hier.

Damit die Maske überhaupt einen Schutz bietet, muss sie eng anliegen. Tipps zum Anlegen gibt das RKI.

Mitmachen!

Gerade im ÖPNV ist das Tragen einer geeigneten Maske die effektivste Waffe gegen eine weitere Ausbreitung des Virus. Die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen, ist in erster Linie die Aufgabe des Ordnungsamtes. Dennoch sind auch wir auf die Mithilfe unserer Fahrgäste angewiesen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Busse und Bahnen weiterhin sicher für all diejenigen sind, die nicht im Home-Office arbeiten können und darauf angewiesen sind, mit uns auch in diesen Zeiten mobil zu bleiben. Vielen Dank an die vielen Fahrgästen, die seit Monaten ihren Beitrag dazu leisten.

Mehr allgemeine Infos zu den Corona-Regeln in Bremen gibt es auch auf Bremen.de.

(Diese Artikel ist ein Update zu den laufenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Er wird stets regelmäßig und zeitnah zu den geänderten Bedingungen aktualisiert.)

35 Kommentare

  1. Lara 5 Monaten vor

    Gut zu wissen, dass FFP für Filtering Face Piece steht, das war mir neu. Demnächst werde ich mir aber auf jeden Fall wieder eine FFP2 Maske kaufen. Da ich viel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin, fühle ich mich in der Erkältungszeit damit einfach sicherer.

  2. Andrea 2 Jahren vor

    Dienstagnachmittag mit der 25 Richtung Hauptbahnhof gefahren. Hinten 2 Männer ohne Maske, später hatte einer sie am Kinn. Fahrer darauf aufmerksam gemacht, keine Reaktion. Tja…..

  3. Genervt69 2 Jahren vor

    Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Personen im ÖPNV antreffe, die gegen die Maskenpflicht verstoßen und auf Ansprache den Bus/Bahn nicht verlassen ?

    • Steffi Urban 2 Jahren vor

      Hallo,

      in solchen Fällen ist es am besten, sich an die Fahrerin oder den Fahrer zu wenden. Diese können dann die entsprechende Durchsage zur Maskenpflicht erneut einspielen. Wenn man aus Sicherheitsgründen andere Fahrgäste nicht persönlich auf die FFP2-Maskenpflicht hinweisen möchte, gilt das Gleiche.

  4. Andrea 2 Jahren vor

    Wenn FahrerInnen zum Eigenschutz FFP2 Masken tragen und sie unverschuldet einen Unfall haben, kann man ihnen wegen der Maske Mitschuld geben?

    • Steffi Urban 2 Jahren vor

      Hallo Andrea, danke für die spannende Anfrage. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir zu rechtlichen Fragen keine belastbare Auskunft erteilen können.

      Viele Grüße

  5. Sönke Rosenbrock 2 Jahren vor

    Liebes BSAG-Team,
    da ich jeden Tag mit der BSAG fahre, wundert mich, obwohl der Inzidenzwert seit längerem über 100 und sogar über 200 liegt, dass vielfach immer noch OP-Masken getragen werden. Gilt die Regelung vom Frühjahr nicht mehr, dass über 100 dann FFP2-Masken Pflicht sind? Wenn ja, wieso wird dies nicht mit Durchsagen besser den Fahrgästen mitgeteilt, auch müssten die Fahrer dies doch mitbekommen??
    Beste Grüße
    Sönke

    • Autor
      Andreas Holling 2 Jahren vor

      Hallo Sönke,

      vorab zum Verständnis: Bremen hat schon vor einiger Zeit die Einstufung der Covid-Situation an sogenannte Warnstufen gekoppelt. Diese orientiert sich nicht an der Inzidenz sondern an der Zahl der Hospitalisierungen – also den Covid-Erkrankten in den Kliniken. In der aktuellen Corona-Verordnung hat man jetzt festgelegt, dass es mindestens bis 6. Januar nur noch Stufe 2 oder höher geben wird – unabhängig von der Hospitalisierung.

      Unabhängig davon sieht die aktuelle Bremische Corona-Verordnung zur Maskenpflicht in §2 vor:

      „Personen ab einem Alter von 16 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske); Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren können die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch durch Tragen einer textilen Barriere, die auf- grund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, erfüllen; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.“

  6. Tobias 3 Jahren vor

    Hallo Liebe BSAG ich fahre nun wieder öfter Nachts Bahn und Bitte kontrolliert doch mal die gesetzliche Maseknpflicht
    Es ist ein Alptraum was in Euren Bahnen für Zustände herrschen, unzumutbar für eure Fahrer und Eure Gäste

    • Autor
      Andreas Holling 3 Jahren vor

      Hallo Tobias,

      vielen Dank für deine Rückmeldung. Uns ärgert dieses Verhalten ebenfalls. Bei der Vielzahl an Fahrten jeden Tag ist es aber leider nicht möglich, alle Strecken gleichermaßen zu begleiten. Solltest du diese Erfahrungen wiederkehrend in den gleichen Bahnen/Fahrten/Zeiten machen, schreib uns doch bitte eine Info an blog@bsag.de. Wir können dann versuchen, diese Fahrten stärker in den Fokus zu nehmen.

      Viele Grüße aus der Redaktion!

  7. Julian Klaas 3 Jahren vor

    Ich benutze demnächst das erste Mal öffentliche Verkehrsmittel. Es war daher wichtig zu erfahren, dass es auch Masken gibt, die wiederverwendbar sind. Ich denke, ich werde nach einem Angebot im Internet gucken, die FFP2-Masken anbieten.

  8. Luca 3 Jahren vor

    Inzidenz ist ja seit mehreren Tagen unter 100. Also gilt (hoffentlich) kein FFP2 ZWANG mehr, oder?

    • Sonja Niemann 3 Jahren vor

      Hallo Luca,
      da nicht wir die Regeln machen, verweisen wir auf die Info-Seite der Stadt, auf der Du jeweils die tagesaktuellen Regelungen finden kannst: https://www.bremen.de/corona#buerger-innen

      • Luca 3 Jahren vor

        Hallo Sonja,

        diese Antwort irritiert mich ein wenig. Ihr müsst doch wissen, was aktuell in euren Bahnen vorgeschrieben ist. Ich hätte gerne eine Bestätigung der BSAG, dass aktuell einfache OP Masken reichen. Gibt leider penetrante nervige Fahrgäste, die vom Auslaufen der Bundesnotbremse nichts mitbekommen haben und die es stört, dass nicht alle mit ffp2 in der Bahn sind.

        • Autor
          Andreas Holling 3 Jahren vor

          Moin Luca,

          natürlich wissen wir was in unseren Bahnen vorgeschrieben ist, das regelt die Bremische Corona Verordnung. Deswegen ist der Verweis auf die rechtlichen Vorgaben wichtig und richtig, denn diese ändern sich je nach Infektionsgeschehen. Wir können hier immer nur Momentaufnahmen geben.

          Ich schildere das gern am Beispiel deiner Frage: Zum Zeitpunkt deiner Frage galt die FFP2-Pflicht. Denn die Frage kam VOR der offiziellen Bekanntgabe der 26. Corona Verordnung (am 19. Mai) und auch VOR Inkrafttreten dieser (am 21. Mai). Doch schon am 20. Mai wurde diese Verordnung durch die „Erste Verordnung zur Änderung der Sechsundzwanzigsten Coronaverordnung“ wieder angepasst.

          Aktuell gilt die Maskenpflicht „bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen und Fähranleger“. Für Fahrgäste ab 16 Jahre ist dies durch das Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske) erfüllt. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch durch eine textilen Barriere, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie“. Gemeint sind damit laut Verordnung beispielsweise Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.

          Aber wie gesagt: Die offizielle Corona Verordnung ist entscheidend bei der Frage, wer wann wie welche Maske tragen muss. Das legen nicht wir fest.

          Viele Grüße aus der Redaktion

  9. Julien 3 Jahren vor

    Niedersachsen ist derzeit unter 100, kann man in der Linie 4 in Lilienthal weiterhin OP-Masken tragen?

    • Autor
      Andreas Holling 3 Jahren vor

      Moin!

      Unsere Straßenbahnen sind kein ex­ter­ri­to­ri­ales Gebiet. Grundsätzlich gilt bei der Maskenpflicht die jeweilige lokale gesetzliche Regelung, also bremische beziehungsweise niedersächsische Regeln. Wir empfehlen allen Fahrgästen zu eigenen Schutz und dem Schutz der Mitfahrenden sowie unserer Mitarbeitenden die Nutzung der FFP2-Masken.

  10. Fahrgast69 3 Jahren vor

    Auch ich stelle jeden Tag fest, dass ein großer Teil der Fahrgäste weiterhin OP-Masken trägt. Auch wird mittlerweile auf den Anzeigetafeln nur noch auf die „gesetzliche Maskenpflicht“ hingewiesen. Der Hinweis, dass FFP2/KN95-Masken verpflichtend sind, wurde wieder von den Anzeigetafeln entfernt. Auch in den Haltestellenhäuschen wird nur auf eine „Maskenpflicht“ hingewiesen. Eine Ansage in den Fahrzeugen habe ich schon lange nicht mehr gehört. Warum ist das so?

    • Sonja Niemann 3 Jahren vor

      Hallo Fahrgast69,

      natürlich wird auf den Anzeigetafeln auf die „gesetzliche Maskenpflicht“ hingewiesen, denn die Maskenpflicht wird per Verordnung seitens der Landesregierung und des Bundes erlassen und bei Bedarf verändert. Kurz gesagt: Was, wann und für wen gilt, regelt der Gesetzgeber.

      Diese Vorgaben sind jedoch nicht für alle Menschen zu jeder Zeit gleich. So gilt bei einem Inzidenzwert von über 100 eine andere Regelung als bei einem Wert unter 100. Für Menschen unter sechs Jahren gelten andere Vorgaben als für Ältere. Wieder andere Regeln gelten für Menschen mit einer Behinderung oder einer Befreiung.

      Jeden Einzelfall darzustellen, würde den Rahmen sprengen und eher für Irritation als für Aufklärung sorgen. Wir sind deshalb an dieser Stelle auf die Mitwirkung unserer Fahrgäste angewiesen.

      • Fahrgast69 3 Jahren vor

        Die Pflicht zum Tragen von FFP2/KN95-Masken gilt bei einem Inzidenzwert von über 100. Das ist derzeit nach wie vor in Bremen der Fall. Der Hinweis, dass FFP2/KN95 verpflichtend getragen werden müssen, wurde ja auf den Anzeigetafeln angezeigt. Seit einigen Tagen ist dies aber nicht mehr der Fall. Warum wurde der Hinweistext geändert? Auf Kontrollen in den Fahrzeugen hoffe ich schon gar nicht mehr, denn das habe ich im Laufe des letzten Jahres bei meinen täglichen Fahrten noch nicht ein einziges Mal erlebt. Ich kann als Fahrgast nur hinnehmen, dass die anderen Fahrgäste sich in einer Vielzahl der Fälle nicht an die „Regeln“ halten aber auch nur ungenügend auf bestehende Regeln hingewiesen werden. Das kann meiner Meinung nach so nicht richtig sein.

        • Sonja Niemann 3 Jahren vor

          Hallo nochmal!
          Wie bereits dargestellt, gilt auch bei einem Inzidenzwert von über 100 die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95-Maske nicht für jeden Fahrgast. Deshalb wurde der ursprüngliche Lauftext konkretisiert: Maßgeblich für die Frage, welche Maske zu tragen ist, ist die gesetzliche Lage. Eine pauschale FFP2-Pflicht zu kommunizieren, entspricht schlicht nicht den aktuellen Tatsachen und führt auch zur Verwirrung z.B. bei Eltern, die zunächst glaubten, ihre kleinen Kinder müssten FFP2-Masken tragen, aber nicht wussten, woher sie FFP2-Masken für Kleinkinder bekommen sollen.

          Selbstverständlich überprüfen unsere Ticketkontroll-Teams auch die Einhaltung der Maskenpflicht – regelmäßig auch mit Unterstützung des Ordnungsamtes. Wir sind allerdings täglich mit mehreren hundert Fahrten in Bremen unterwegs. Die Teams können deshalb nicht überall sein.

          • Genervt69 2 Jahren vor

            Es ist klar, das die Kontrollen nicht flächendeckend durchzuführen sind….aber welche Möglichkeit habe ich als Fahrgast, wenn ich im Bus oder der Bahn Fahrgäste antreffe, die gegen die bestehenden Verordnungen verstoßen ?
            Den Fahrer informieren, wenn die Person auf Ansprache nicht den Bus/Bahn verlässt ?
            Ordnungsamt informieren und den Bus/Bahn stoppen ?

  11. Andrea 3 Jahren vor

    Ok, also noch einmal: Die Regel – nur noch FFP2 Maske wird momentan von vielen Fahrgästen nicht eingehalten, sehr viele tragen noch immer OP-Masken. Was gedenkt man zu tun?

    • Autor
      Andreas Holling 3 Jahren vor

      Moin Andrea,

      du schreibst uns, dass 50 Prozent der Fahrgäste die seit vergangenen Sonnabend geltende Vorgabe zum Tragen von FFP2-Masken nicht einhalten. Aus den Rückmeldungen aus unseren Fahrzeugen und von den Fahrausweisprüfenden der vergangengen Tage können wir dies derzeit so nicht nachvollziehen. Wenn Du aber regelmäßig eine Fahrt nutzt bei der immer wieder Fahrgäste gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, würden wir uns über einen Hinweis per E-Mail (mit Linie, Haltestelle, Datum und Uhrzeit) freuen. Dann können wir mit dem Ordnungsamt nach einer Lösung suchen.

      • Andrea 3 Jahren vor

        Ich fahre viel und sehe das auf allen Strecken. Letztens hatte ein Fahrgast in der 1 Richtung Brill genüsslich gegessen, sich den Mujnd abgewischt und dann ohne Schutz gehustet. Natürlich kriegt der Fahrer sowas nicht mit, verlangt auch niemand. Aber dass die Anzahl der OP-Masken noch immer hoch ist, kann man eigentlich ständig sehen, da gibt es keine bestimmte Strecke.

      • Xi 2 Jahren vor

        Ich bin heute mit der 4 18:50 vom Bahnhof Richtung Arsten gefahren und habe mindestens 10 Personen gezählt die keine FFP2 trugen. Morgens das gleiche. Die Ansage vielleicht explizit auf FFP2 hinweisen.

        • Steffi Urban 2 Jahren vor

          Vielen Dank für den Hinweis! Bislang verweisen wir auf die generelle Maskenpflicht, da sich die rechtlichen Vorgaben immer wieder ändern. Auch gibt es Ausnahmen zur FFP2-Pflicht. Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung. Und werden bei Bedarf auch unsere Fahrgastinformationen anpassen.

  12. Andrea 3 Jahren vor

    Strengere Regelung ja. Aber ungefähr die Hälfte der Fahrgäste trägt noch OP-Masken. Und nun?

    • Britta 2 Jahren vor

      Immer noch. Regt einen richtig auf

  13. krni 3 Jahren vor

    Liebe BSAG,

    beschränken Sie bitte endlich verbindlich die maximale Kapazität und blockieren Sie jeden zweiten Sitzplatz!

    • Sonja Niemann 3 Jahren vor

      Hallo krni,

      Richtig ist: Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass eine Höchstbesetzung der Fahrzeuge mit der Hälfte der zulässigen Fahrgastzahlen anzustreben ist. Damit ist nicht gemeint, dass die Hälfte der Sitzplätze frei bleiben muss. Im Nordlicht stehen zum Beispiel insgesamt knapp 250 Sitz- und Stehplätze zur Verfügung. Die Maximalauslastung von 50 Prozent wäre also erst mit dem 125. Fahrgast erreicht, bei Gelenkbussen je nach Modell bei rund 70 Fahrgästen.

      Die Praxis zeigt, dass wir diese Zahlen nur im Ausnahmefall überhaupt erreichen. Aber ja: Im Einzelfall passiert auch das. Wir sind deshalb auch auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Fahrgäste angewiesen, die in einem solchen Fall auf das nächste Fahrzeug ausweichen sollten.

      Überall dort, wo wir wiederkehrende Spitzen beobachten, versuchen wir, nachzusteuern. Das hat bereits zu Taktverdichtungen auf den Linien 10 und 63 geführt.

      • krni 3 Jahren vor

        Nicht auf das Verantwortungsbewusstsein hoffen, sondern Regeln festlegen und durchsetzen!

        • Autor
          Andreas Holling 3 Jahren vor

          Hallo krni,
          mit „Hoffen“ hat das Engagement gegen die Verbreitung des Corona-Virus nichts zu tun. Ohne die Übernahme von Verantwortung durch jede und jeden einzelnen geht es nicht. Auch wenn es einfach zu sein scheint, auf „Regeln“ (die es bereits gibt) zu setzen, funktionieren nicht ohne die Beteiligung und das Verantwortungsbewusstsein von uns allen. Weder die Ordnungsbehörden noch die BSAG werden eine flächendeckende Einhaltung von rechtlichen Vorgaben sicherstellen können.

  14. Sabrina 3 Jahren vor

    Livinguard-Masken erfüllen die Norm CE DIN EN 14683 inklusive Nachweis auf der Verpackung und Zertifikat vom Hersteller, haben aber eine optische Ähnlichkeit mit Stoffmasken. Sind Fahrer*innen darauf geschult? Dürfen sie getragen werden?

    • Sonja Niemann 3 Jahren vor

      Hallo Sabrina,
      unserer Einschätzung nach sind diese Masken zulässig. Allerdings erfolgt eine Überprüfung nicht durch uns, sondern durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes.
      Viele Grüße und allzeit gute Fahrt wünscht
      Sonja Niemann

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